Zulassungsbedingungen zur Jahrgangsstufe 12

Zugelassen zur Jahrgangsstufe 12 wird,

wer im Jahreszeugnis der Klasse 11

  • in allen Kursen mindestens die Note 4 erreicht hat
  • in einem Grundkurs die Note 5 und sonst mindestens Note 4 erreicht hat.

Mit Ausgleich zugelassen wird, wer

  • in einem Leistungskurs,
  • einem Leistungskurs und einem Grundkurs oder
  • in 2 Grundkursen

die Note 5 erreicht hat und diese ausgleichen kann. Eine Note 5 kann mit einer Note 1 oder 2 oder mit 2 mal der Note 3 ausgeglichen werden. Ein Leistungskurs kann nur mit einem anderen Leistungskurs ausgeglichen werden.

Nicht zugelassen wird,

wer im Jahrszeugnis eine Note 6 oder 3 mal die Note 5 hat.

Ebenfalls nicht zugelassen wird, wer im Halbjahr 11/2 eine Note 6 hat.