Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen

AKTUALISIERT AM 22.02.21:

Viele Eltern stehen vor der Frage, mit welchen Symptomen ihr Kind noch in die Schule gehen darf. Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung oder Schule gebracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle bzw. der Schule erkranken, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.

Folgen Sie zur Entscheidungsfindung bitte dem Merkblatt des Landes Rheinland-Pfalz.

Seite 1
Seite 2