Masken an Schulen

Sehr geehrte Schulleiterinnen,
sehr geehrte Schulleiter,

anknüpfend an die Beschlüsse aus der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wurde inzwischen in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) in der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verbindlich vorgeschrieben. Hiervon sind unter anderem der öffentliche Nahverkehr und das Einkaufen betroffen.

Lesen Sie das gesamte Dokument der ADD vom 28.01.21 zum Thema Masken in der folgenden PDF-Datei.

210128-Masken.pdf