FFP2 Masken im ÖPNV

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Schulamt Speyer teilte uns das Folgende mit:

Auch wenn momentan keine Präsenzpflicht in den Schulen besteht, erhalten Sie folgende Information:

Seit Samstag, 24. April 2021 gilt auch in Speyer eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV, d.h. es sind nur noch Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zulässig, jedoch nicht mehr medizinische Gesichtsmasken.

Grundlage: § 28 b Abs. 1 Ziffer 9 Infektionsschutzgesetz.

Auszug: „…(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen:….. 9.bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder ‑fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar); eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist anzustreben; für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz);“

Diese Information betrifft vorangig die weiterführenden Schulen.

i.V. hpg